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Das gilt nicht nur für das Management, sondern mindestens ebenso sehr für die Kapital- und Kreditgeber des Unternehmens insbesondere im Zuge von „BASEL II“. Die neuen Eigenkapitalregelungen für Banken, die im Rahmen von Basel II (www.bis.org) voraussichtlich 2006 in Kraft treten werden, enthalten Ansätze zur Messung des operationellen Risikos. Das operationelle Risiko ist als „die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten“ definiert. Zwar hat der Gesetzgeber keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems gemacht. Gleichwohl ist sich die Betriebswirtschaftslehre über die elementaren Bestandteile eines solchen Systems weitgehend einig zugleich mangelt es in vielen Unter- |
operationelle Risiken
Risikostrategie: |
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nehmen noch immer an der Umsetzung. So wird gemeinhin die Vorgabe einer Risikostrategie durch die Unternehmensleitung als notwendig erachtet nur 55 Prozent der in einer Studie der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft KPMG und des Deutschen Aktieninstituts betrachteten Unternehmen sind aber auch so vorgegangen. Für die GIRM als Berater von Unternehmen stellte sich die Frage, welche Schlüsse aus dieser Situation zu ziehen sind und zugleich die Frage nach der eigenen Vorgehensweise bei der Einführung von Risiko-managementsystemen. Risikomanagement ist kein Zauberwerk. Die Abbildung unten zeigt zunächst einmal „die klassische Vorgehensweise“. Dabei werden die dem Unternehmen begegnenden Risiken zunächst einmal strukturiert analysiert. Im Rahmen der Identifikation werden Risiken unter Gesichts- ![]()
punkten wie „Risikobereich“ erfaßt und anschließend insbesondere im Hinblick z.B. auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. |
Risikomanagement |
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