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Ordnungsmäßige
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So weisen Sie die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Software nach |
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Sie haben selbst oder mit externer Unterstützung in Ihrem Unternehmen Software im „rechnungs-legungsrelevanten Bereich1“ entwickelt (z.B. ein DMS-System)? Sie wollen sicher sein, dass die Software die gesetzlichen Anforderungen erfüllt? Sie sind Softwarehersteller und möchten Ihren Kunden diese Qualität Ihres Produkts durch eine sachverständige unabhängige Bescheinigung nachweisen können? Mit dem Prüfungsstandard PS 880 hat das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) den Standard für eine solche Zertifizierung geschaffen. PS 880 legt der Prüfung die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führungssystem (GoBS) bei der Beurteilung Ihres Produktes zugrunde. Aus Sicht des Prüfers sind u.a. FG1/88, FAMA93 bzw. FAIT1/FAIT2 mitzubeachten. Daher erfolgt die Prüfung produktorientiert und systemorientiert.
1) Die Frage, was „rechnungslegungsrelevante Software“ ist, ist in der Fachliteratur umfassend (z.B. hier) diskutiert worden. Im Ergebnis dürften im betrieblichen Umfeld kaum Anwendungen zu finden sein, die nicht in diese Kategorie gehören. |
Was bedeutet das für die Durchführung der Prüfung? Beispielsweise wird der Prüfer mit eigenen Testfällen produktbezogen „die wesentlichen, in der Dokumentation beschriebenen Funktionen abdecken und die für die Arbeitsaufgabe repräsentativen Kombinationen von Funktionen berücksichtigen“ (PS 880). Auch um den Aufwand zu begrenzen, wird er darüber hinaus Ihr Test-/Freigabeverfahren und daher systemorientiert prüfen. Daher werden auch Dokumentation und Softwaresicherheit in die Prüfung einbezogen. Ergebnis der Prüfung nach IDW PS 880 ist eine Bescheinigung, die ebenfalls durch den Prüfungsstandard bis hin zur Formulierung eindeutig geregelt ist. „Die … geprüfte rechnungslegungs-relevante Software (Release/Versions-Nr. … ermöglicht bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung" (PS 880). Wir informieren Sie gerne umfassend über die Vorgehensweise im Rahmen einer Zertifizierung gem. PS 880, über die Voraussetzungen, Kosten etc. Bitte sprechen Sie Herrn Kirchhoff an (Mail: SW-Zertifizierung@GIRM.de). |
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