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HFA 4/97-
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Dass Prüfer kommen, wenn alles fertig ist, und dann nur kritisieren da ist etwas Wahres dran. Dank IDW HFA 4/97 geht es aber auch ganz anders. |
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Projekte werden durchgeführt, wenn es sinnvoll ist. Wirtschaftsprüfer kommen am Jahresende und sind verpflichtet, sich Abläufe und Systeme anzusehen. Sie müssen beurteilen, ob das „eingesetzte Verfahren bei sachgemäßer Anwendung“ die ordnungsmäßige Verarbeitung der Geschäfts-vorfälle unterstützt. Seit dem Inkrafttreten von KonTraG müssen sie sich sogar um Bereiche kümmern, die mit dem Rechnungswesen eher wenig zu tun haben (z.B. Logistik oder Internetportale). Das Ergebnis der Prüfung ist dann oft, dass etwas nicht ordnungsmäßig ist, dass das „interne Kontrollsystem“ nicht ausreichend unterstützt wird oder Ähnliches. Das kann erhebliche Folgen haben. Ist z.B. die Ordnungsmäßigkeit deshalb verletzt, weil Stammdatenänderungen nicht protokolliert werden, hätte dies evtl. „tief im System“ beim Datenbankdesign berücksichtigt werden müssen. Die nachträgliche Änderung führt zu einem immensen Aufwand. Auch fachliche oder steuerliche Themen können problematisch sein. Das alles ist für Prüfer und Mandanten höchst unbefriedigend. Darum hat der Hauptfachauschuss, |
HFA, des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer, festgelegt, dass (und wie) Unternehmen sich der Expertise ihres Wirtschaftsprüfers bedienen dürfen, wenn sie mit einem Projekt beginnen. Die Prüfung findet dann einführungsbegleitend statt, d.h. der Prüfer ist regelmäßig vor Ort und hat rechtzeitig Gelegenheit einzuwirken, wenn etwas den falschen Weg nimmt. Die einführungsbegleitende Revision stellt hohe Anforderungen an die durchführenden Prüfer, erfreut sich aber bei Wirtschaftsprüfern und Mandanten gleichermaßen großer Beliebtheit. Der Mandant hat zusätzliche Kompetenz gleich zu Beginn an Bord und ist bereits während der Projektlaufzeit sicher, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Zwar ist der Einsatz des Prüfers vordergründig mit Mehrkosten verbunden, dafür gibt es jedoch keine kostenträchtigen Überraschungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Auch der WP profitiert doppelt: Zum einen muss er die Prüfung der neuen Anwendung seinem Mandanten nicht „verkaufen“, zum anderen hat er Gelegenheit, sein Know-how in das Projekt einzubringen und den Mandanten aktiv zu unterstützen. |
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Gerne stellen wir Ihnen im Detail die Vorgehensweise im Rahmen einer Prüfung gem. HFA 4/97 dar. Wir verfügen über langjähriger Erfahrung in solchen Prüfungen. GIRM-Mitarbeiter haben immer auch persönliche Projekterfahrung und prüfen deshalb konstruktiv und wo immer möglich "minimal invasiv". Sprechen Sie mit Herrn Wolfgang Kirchhoff, oder schreiben Sie an: ProjektRevision@GIRM.de |
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