Warum EDV prüfen? Wie prüfen?

Im Rahmen der Jahresabschlußprüfung muss der Wirtschaftsprüfer unter anderem die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung beurteilen (vgl. a. IDW FAIT 1 u.a.) – und nach Möglichkeit die Konformität u.a.mit HGB, AO oder KWG testieren. Angesichts des massiven EDV-Einsatzes in den Unternehmen dürfte es hierzu fast immer notwendig sein, auch die Ordnungsmäßigkeit im EDV-Bereich zu prüfen.

Seit der Einführung des KonTraG muss der Prüfer im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes das Risikomanagement betrachten und in seinem Prüfungsberichts gesondert beurteilen. Die hierbei betrachteten Risiken sind zu einem erheblichen Teil IT-Risiken oder werden von IT-Risiken beinflußt. Bestandsgefährdende Risiken entstehen schnell, wenn Systeme nicht „richtig“ eingeführt werden, keine funktionierende Datensicherung vorliegt oder für das schlecht geschützte Rechenzentrum

 

Ordnungsmäßigkeit
und IDW-Vorgaben 
 
  
 
 

KonTraG
 
 

 

Jahresabschlussprüfung und EDV-Systemprüfung

Ein Kurzüberblick über unsere IT-Audit-Services

keine Vorkehrungen für den Katastrophenfall getroffen sind. All das sind leider nicht nur realistische, sondern verbreitete Szenarien.

Nicht zuletzt ist es kaum zu vermeiden, sich im Rahmen moderner Prüfungsansätze einen Eindruck von der Qualität der Prozesse im Rechnungswesen zu verschaffen. Und schließlich wollen Sie ja wissen, ob eine vollständige, richtige und zeitnahe Verarbeitung der Geschäftsvorfälle sichergestellt ist.

Die Integration – bitte nicht als „fünftes Rad““ durchführen! – der IT-Systemprüfung verbessert die Qualität der Abschlußprüfung, schafft Zusatznutzen für den Mandanten und macht Ihre Prüfung „reviewfest“.

Wie prüfen? Warum EDV prüfen?

Zunächst sei mit einem besonders verhängnisvollen Vorurteil aufgeräumt: dass nämlich eine solche Prüfung nicht notwendig wäre, wenn der Mandant zertifizierte oder gar "testierte"Software einsetzt. Um es klar zu sagen: Die Zertifizierung der Software (nach IDW PS 880) wird in der Regel die Prüfung bei Ihrem Mandanten vereinfachen, nicht mehr und nicht weniger.

Die Anforderungen an IT-Audits sind durch das IDW weitgehend geregelt. IDW FAIT 1 , PS 330 und PS 260 machen hinsichtlich der Vorgehens-weise umfangreiche Vorgaben.

Bereits bei der Ermittlung Ihrer Prüfungsanforderungen unterstützen wir Sie durch die Überlassung von GIRM-eigenen Werkzeugen.

weiter>>

  
  

Qualität der Prozesse
 
 
  
 

Vorteile beim
Mandanten und im
Review
 
 
 
 
Zertifizierte Software?
Trotzdem prüfen!